Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle – auch zukünftigen – Verträge zwischen den Vertragsschließenden. Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nicht, und zwar auch dann nicht, wenn das Einzelunternehmen Schneiderhan Pascal „Perfect-Sun-Systems“ ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen sollte. Unser Stillschweigen auf rechtsgeschäftliche Erklärungen des Kunden bedeutet niemals Zustimmung. Die eventuelle Unwirksamkeit einer unserer Verkaufs- und Lieferungsbedingungen berührt die Wirksamkeit derselben bzw. des Vertrages im Übrigen nicht. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, eine eventuell unwirksame Vertragsbestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die der unwirksamen am nächsten kommt.

II. Angebote/Vertragsschluss
Alle Angebote sind freibleibend, falls nicht im Einzelfall das Einzelunternehmen Schneiderhan Pascal „Perfect-Sun-Systems“ihre Bindung für eine bestimmte Frist ausdrücklich erklärt. Mündlich abgeschlossene Vereinbarungen, auch Vertragsänderungen oder –Ergänzungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch das Einzelunternehmen Schneiderhan Pascal „Perfect-Sun-Systems“.

Abrufaufträge bedürfen einer besonderen Vereinbarung. In diesem Fall ist das Einzelunternehmen Schneiderhan Pascal „Perfect-Sun-Systems“berechtigt, die gesamte Bestellmenge auf einmal herzustellen oder herstellen zu lassen. Änderungswünsche können nach Vertragsabschluss nur noch gegen Zahlung des Mehraufwands berücksichtigt werden. Wird die Ware nicht vertragsgemäß abgerufen, ist das Einzelunternehmen Schneiderhan Pascal „Perfect-Sun-Systems“berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Frist entweder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.

III. Preise
Die genannten Preise verstehen sich ab Lager ausschließlich Verpackung, falls nicht im Einzelfall eine abweichende Regelung getroffen wurde. Verpackung wird gesondert berechnet; das Einzelunternehmen Schneiderhan Pascal „Perfect-Sun-Systems“ nimmt von ihr verwendete Verpackung im Rahmen der aktuellen Rechtslage zurück, falls sie vom Käufer in angemessener Frist frachtfrei zurückgegeben wird. Alle genannten Preise erhöhen sich um die geltende Mehrwertsteuer.

IV. Lieferung
Mit Übergabe der Ware an ein Transportunternehmen, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers, geht die Gefahr auf den Käufer über. Die Pflicht zur Entladung sowie die damit verbundenen Kosten trägt der Käufer. Dies gilt auch für Lieferungen, die das Einzelunternehmen Schneiderhan Pascal „Perfect-Sun-Systems“ nicht gesondert berechnet. Für eine Versicherung sorgt das Einzelunternehmen Schneiderhan Pascal „Perfect-Sun-Systems“ nur auf besondere Anweisung und auf Kosten des Käufers. Lieferfristen verlängern sich in angemessenem Umfang, längstens jedoch um vier Wochen zuzüglich der Nachlieferungsfrist bei Produktionsbeeinträchtigungen aufgrund von unvorhersehbaren und vom Käufer nicht zu beeinflussenden Geschehnissen; hierzu gehören auch Produktionsunterbrechungen aufgrund von Arbeitskämpfen. Entsprechendes gilt, wenn derartige Umstände bei einem Vorlieferanten des Einzelunternehmen Schneiderhan Pascal „Perfect-Sun-Systems“ eintreten. Das Einzelunternehmen Schneiderhan Pascal „Perfect-Sun-Systems“ ist verpflichtet, den Käufer umgehend zu informieren. Wird die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien aus vorstehenden Gründen unzumutbar, kann sie insoweit vom Vertrag zurücktreten. Falls das Einzelunternehmen Schneiderhan Pascal „Perfect-Sun-Systems“ in Verzug gerät, kann der Käufer erst nach Ablauf einer von ihm gesetzten, angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Es sind die unter Ziffer VIII aufgeführten Haftungsbeschränkungen zu beachten.

V. Nachlieferungsfrist
Nach Ablauf der Lieferfrist kann der Käufer eine angemessene Nachlieferungsfrist von mindestens 12 Werktagen setzen. Nach Ablauf der Nachlieferungsfrist kann der Käufer den Rücktritt vom Vertrag erklären unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen.

Das Einzelunternehmen Schneiderhan Pascal „Perfect-Sun-Systems“ wird jedoch von der Lieferverpflichtung frei, wenn der Käufer sich auf Anfrage des Einzelunternehmen Schneiderhan Pascal „Perfect-Sun-Systems“ innerhalb der Nachlieferungsfrist nicht dazu äußert, ob er auf Vertragserfüllung besteht. Fixgeschäfte werden nicht getätigt. Vereinbaren die Parteien im Einzelfall ausdrücklich, dass die Ware für eine bestimmte Aktion vorgesehen ist, kann jedoch ein fester Liefertermin ohne Nachfrist vereinbart werden. Bei Überschreiten dieses Liefertermins kann der Käufer den Ersatz besonderer Aufwendungen für die georderte Ware verlangen, höchstens jedoch in Höhe des Einkaufspreises der georderten Ware. Will der Käufer Schadenersatz statt der Leistung beanspruchen, so muss er dem Verkäufer eine Frist von mindestens vier Wochen setzen verbunden mit der Androhung, dass er nach Ablauf der First die Erfüllung ablehnt. Die Frist wird von dem Tag an gerechnet, an dem Mitteilung des Käufers durch Einschreiben abgeht unter der Voraussetzung, dass die Mitteilung das Einzelunternehmen Schneiderhan Pascal „Perfect-Sun-Systems“ der gewöhnlichen Postlaufzeiten zugeht.

VI. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben im Eigentum des Einzelunternehmen Schneiderhan Pascal „Perfect-Sun-Systems“ bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für das Einzelunternehmen Schneiderhan Pascal „Perfect-Sun-Systems“ als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne das Einzelunternehmen Schneiderhan Pascal „Perfect-Sun-Systems“ zu verpflichten. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren steht das Einzelunternehmen Schneiderhan Pascal „Perfect-Sun-Systems“ wertanteiliges Miteigentum an der neuen Sache zu. Erlischt das Eigentum des Einzelunternehmen Schneiderhan Pascal „Perfect-Sun-Systems“ durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Käufer bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Sache wertanteilig auf das Einzelunternehmen Schneiderhan Pascal „Perfect-Sun-Systems“ und verwahrt sie unentgeltlich für sie.

Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im normalen Geschäftsbetrieb veräußern und verarbeiten und sofern sich seine Vermögensverhältnisse nicht nachhaltig verschlechtern. Er tritt hiermit die Forderungen mit allen Rechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware – einschließlich etwaiger Saldoforderungen – an das Einzelunternehmen Schneiderhan Pascal „Perfect-Sun-Systems“ ab, wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wurde die Ware verbunden, vermischt oder verarbeitet und hat das Einzelunternehmen Schneiderhan Pascal „Perfect-Sun-Systems“ hieran Miteigentum erlangt, steht ihm die Kaufpreisforderung anteilig zum Wert seiner Rechte an der Ware zu. Der Käufer ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers.

In diesen Fällen kann das Einzelunternehmen Schneiderhan Pascal „Perfect-Sun-Systems“ die Weiterveräußerung gelieferter Ware unterbinden. In diesem Falle wird das Einzelunternehmen Schneiderhan Pascal „Perfect-Sun-Systems“ hiermit vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Für die Geltendmachung der abgetretenen Forderung muss der Käufer die notwendigen Auskünfte erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte gestatten.

Insbesondere hat er das Einzelunternehmen Schneiderhan Pascal „Perfect-Sun-Systems“ auf Verlangen eine genaue Aufstellung der ihm zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. auszuhändigen. Übersteigt der Wert der für das Einzelunternehmen Schneiderhan Pascal „Perfect-Sun-Systems“ bestehenden Sicherheit dessen sämtliche Forderungen um mehr als 10 %, so ist das Einzelunternehmen Schneiderhan Pascal „Perfect-Sun-Systems“ auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach ihrer Wahl verpflichtet. Pfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen ist das Einzelunternehmen Schneiderhan Pascal „Perfect-Sun-Systems“ unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Nimmt das Einzelunternehmen Schneiderhan Pascal „Perfect-Sun-Systems“ in Ausübung ihres Eigentumsvorbehaltsrechts den Liefergegenstand zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn die Golle Zelten & Planen GmbH diesen ausdrücklich erklärt. Das Einzelunternehmen Schneiderhan Pascal „Perfect-Sun-Systems“ darf die zurückgenommene Ware freihändig verkaufen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für das Einzelunternehmen Schneiderhan Pascal „Perfect-Sun-Systems“ unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren wie z. B. Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Ansprüche, die ihm aus Schäden der o. g. Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzpflichtige zustehen, an das Einzelunternehmen Schneiderhan Pascal „Perfect-Sun-Systems“ in Höhe des Rechnungswertes der Waren ab.

Das Einzelunternehmen Schneiderhan Pascal „Perfect-Sun-Systems“ nimmt die Abtretung an.

VII. Mängel
Beanstandungen wegen Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch zehn Tage nach Erhalt der Ware, schriftlich bei uns eingehend geltend zu machen, andernfalls gilt der Liefergegenstand als gebilligt. Versteckte Mängel müssen in derselben Frist nach Entdeckung schriftlich bei uns eingehend gerügt werden.

Geringe, technisch nicht vermeidbare Abweisung der Qualität, Farbe, Breite, Gewicht der Ausrüstung oder des Designs dürfen nicht beanstandet werden und gelten nicht als Mangel im Sinne des § 434 BGB. Dies gilt auch für handelsübliche Abweichungen, es sei denn, dass das Einzelunternehmen Schneiderhan Pascal „Perfect-Sun-Systems“ eine mustergetreue Lieferung schriftlich zugesagt hat.

Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die durch natürlichen Verschleiß und unsachgemäße Verwendung entstehen. Das Einzelunternehmen Schneiderhan Pascal „Perfect-Sun-Systems“ verpflichtet sich, bei berechtigter und unverzüglich erhobener Mängelrüge nachzubessern. Sollte dies unter angemessener Würdigung der Interessen des Käufers nicht tunlich sein, so wird er die mangelhafte Ware zurücknehmen und einwandfreie Ware nachliefern. Schlagen Nachbesserung und Ersatzlieferung fehl, kann der Käufer Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des vereinbarten Preises verlangen. Solange der Käufer das Einzelunternehmen Schneiderhan Pascal „Perfect-Sun-Systems“ keine Gelegenheit gibt, sich von dem Mangel zu überzeugen, kann er sich auf den Mangel nicht berufen. Der Besteller hat uns im Falle einer Gewährleistungspflicht, Gelegenheit zur Ausbesserung, Neulieferung oder Änderung zu geben und uns hierfür eine angemessene Zeit zu gewähren. In diesem Fall trägt das Einzelunternehmen Schneiderhan Pascal „Perfect-Sun-Systems“ fdie Frachtkosten. Im Falle einer fehlgeschlagenen Nacherfüllung steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht oder ein Minderungsrecht zu. Weitere Ansprüche sind gem. Ziffer VIII ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche wegen Schäden, die nicht an der Sache selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden) sowie dem entgangenen Gewinn.

Voraussetzung für die Gewährleistung ist die pünktlich eingehaltene Erfüllung der dem Besteller obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere der vereinbarten Zahlungsverpflichtung. Soweit von dem Besteller oder von Dritten ohne unsere vorherige Genehmigung Änderungen oder Instandsetzungen vorgenommen werden, erlischt insoweit der Gewährleistungsanspruch des Bestellers. Die Verjährungsfrist von Mängelgewährleistungsansprüchen und Ansprüchen aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Lieferung beträgt grundsätzlich 12 Monate ab Annahme der Ware durch den Kunden, soweit es sich nicht um Vertragsbeziehungen mit Verbrauchern handelt. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre.

VIII. Haftungsbeschränkung
Wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten haftet das Einzelunternehmen Schneiderhan Pascal „Perfect-Sun-Systems“ nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsabschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden. Dieser Ausschluss gilt nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit dadurch das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet wird, beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

IX. Urheberrechte
An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen, Berechnungen und anderen Unterlagen behält das Einzelunternehmen Schneiderhan Pascal „Perfect-Sun-Systems“ Eigentum und Urheberrecht. Der Käufer darf sie Dritten nur nach vorheriger Zustimmung durch das Einzelunternehmen Schneiderhan Pascal „Perfect-Sun-Systems“ zugänglich machen. Soweit das Einzelunternehmen Schneiderhan Pascal „Perfect-Sun-Systems“ aufgrund von Zeichnungen, Muster oder sonstigen Vorgaben des Käufers liefert, übernimmt der Käufer die Gewähr dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Er stellt das Einzelunternehmen Schneiderhan Pascal „Perfect-Sun-Systems“ insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei.

X. Zahlungen
Alle Rechnungen des Einzelunternehmen Schneiderhan Pascal „Perfect-Sun-Systems“ sind, falls im Einzelfall eine andere Vereinbarung nicht getroffen ist, ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Zahlungen haben so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Rechnungsbetrag spätestens am Fälligkeitstag dess Einzelunternehmen Schneiderhan Pascal „Perfect-Sun-Systems“ zur Verfügung steht. Bei Überschreiten der Fälligkeit ist das Einzelunternehmen Schneiderhan Pascal „Perfect-Sun-Systems“ berechtigt, Zinsen in Höhe der von ihm für Kontoüberziehung verlangten Zinsen zu berechnen, mindestens aber 5 % über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Von dem Einzelunternehmen Schneiderhan Pascal „Perfect-Sun-Systems“ bestrittene oder nicht rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen berechtigen den Käufer weder zur Zurückbehaltung noch zur Aufrechnung.

XI. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Gerichtsstand und Erfüllungsort für die beiderseitigen Leistungen für Kaufleute ist Offingen, Sitz des Einzelunternehmen Schneiderhan Pascal „Perfect-Sun-Systems“. Der Käufer kann auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagt werden. Für Abschluss und Durchführung der unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge gilt deutsches Recht unter Einschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über den internationalen Warenkauf.

Stand: 25.01.2018